AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alles testen, alles begutachten – hier, während den Bühler Gesundheitstagen haben Sie Gelegenheit dazu. Informieren, fragen und wertvolles Wissen erfahren.

1. Anmeldung
Die Anmeldungen werden der Reihenfolge des Eingangs nach bearbeitet. Die Anmeldung ist mit dem Eingang des vollständig ausge- füllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformular bei Hörgeräte Lorenz Marketingabteilung, Bühl verbindlich.

 

2. Gebühren
Es gelten die jeweils auf der Anmeldung angegebenen Gebühren, sowie bei mieten von Gegenständen aus dem Bürgerhaus, die jeweils gültige Gebührenordnung.

 

3. Rücktritt
Nach dem 15. .Januar des Veranstaltungsjahres ist ein Rücktritt aus dem Vertrag nicht mehr möglich. Bereits bezahlte Standgebühren können danach nicht mehr zurückerstattet werden, es sei denn der Veranstalter hat einen geeigneten Ersatzmieter für den reservierten Standplatz.

 

4. Auf- und Abbau
Der Auf- und Abbau kann ausschließlich an den vom Veranstalter angegebenen Zeiten stattfinden. Der Aufbau findet jeweils am Freitag vor der Veranstaltung ab 15.00 Uhr statt. Anlieferung von Ständen vorher ist nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Veranstalter möglich. Der Abbau beginnt am letzten Ausstellungstag ab 18.00 Uhr. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.

 

5. Platzzuteilung
Die Platzzuteilung erfolgt ausschließlich und rechtzeitig durch den Veranstalter. Platzwünsche können geäußert werden und werden soweit es die Planung zulässt berücksichtigt.

 

6. Hausrecht
Der Veranstalter übt während der gesamten Auf-, Lauf- und Abbauzeit das Hausrecht aus.

 

7. Mündliche Vereinbarung
Alle Vereinbarungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

 

8. Betreten fremder Messestände
Das Betreten fremder Messestände außerhalb der Öffnungszeiten ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Ausstellers gestattet.

 

9. Aufteilung eines Standplatzes auf mehrere Aussteller
Das Aufteilen eines Standplatzes auf mehrere Aussteller ist grundsätzlich nicht gestattet. Jeder einzelne teilnehmende Aussteller ist verpflichtet mindestens den Standflächen Grundpreis zu entrichten auch wenn diese Standfläche nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wird. Bei Verstoß gegen diese Regelung erfolgt eine Nachberechung an den für den Standplatz verantwortlichen Aussteller.

 

9.1
Der Veranstalter ist bei zwingenden Gründen die Veranstaltung zu verkürzen zu verlängern oder zeitweilig zu schließen, wenn diese Gründe nicht von ihm zu vertreten sind.

9.2
Die Aussteller haben in solchen begründeten Fällen, sowie in sämtlichen Fällen höherer Gewalt, weder Anspruch auf Rückzahlung noch auf Kürzung der Standmiete sowie auf Schadenersatz.

9.3
Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird keine Standmiete geschuldet. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.

 

10. Haftung und Haftungsbegrenzung
Der Veranstalter übernimmt keine  Obhutpflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind aus. Im übrigen haftet der Veranstalter in jedem Fall nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Bühl.

 

12. GEMA – Gebühren
Jeder Aussteller ist für die ordnungsgemäße Entrichtung der fälligen GEMA Gebühren für seinen Ausstellungsbereich verantwortlich. D.h., dass GEMA – Gebühren die durch Musik- oder Bildvorführungen durch den jeweiligen Aussteller anfallen von diesem anzumelden und abzuführen sind.

 

13. Schlussbestimmung
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen diese Bedingungen un- wirksam werden, so berührt dies nicht die restlichen Bestimmungen nicht.

Die Öffnungszeiten der Bühler Gesundheitstage sind: Samstag  von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Sonntag  von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr

September 2002